Es gibt wieder Änderungen im Hygienekonzept, das Wichtigste:

  • Es gilt wieder die 3G-Regelung.
  • Keine Testpflicht für Minderjährige (bis einschl. 17 Jahre).
  • Die Maskenpflicht außerhalb des eigenen Sporttreibens besteht weiterhin.
  • Ebenso bleibt die Kontaktdatenerfassung weiterhin erforderlich.
    Hierzu ist auch bei Nicht-TTC-Mitgliedern die Emailadresse erforderlich.
    Grund: Das Gesundheitsamt schreibt vor dass, wer positiv mittels PoC-Antigentest, der an einer Testeinrichtung vorgenommen wurde, oder mittels PCR-Test getestet ist, verpflichtet ist, in Absonderung zu gehen und alle seine Kontaktpersonen selbstständig zu informieren. Die Kontaktdaten dürfen die Hygieneverantworlichen aus Datenschutzgründen nicht weitergeben, sie müssen hier einspringen und die Betroffenen informieren. Dies ist nur per Mail umsetzbar.
    Für Gastmannschaften ist eine vereinfachte Form der Kontaktdatenerfassung möglich wenn der Mannschaftsführer des Gastvereins die Verantwortung für seine Mannschaft/Begleiter übernimmt und diese im Falle einer Benachrichtigung über einen positiven Corona-Fall durch den TTC Herxheim umgehend informiert.

 

Details sowie aktualisierte Dokumente sind in unserem Hygienekonzept zu finden.